Wichtiger Hinweis zum Artenschutz. Der Maulwurf (Talpa europaea) ist in Deutschland nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Fang, Verletzung und Tötung sind verboten und können mit einem Bußgeld geahndet werden; zulässig ist allein die Vergrämung. Dieser Artikel dient der Information über das Tier und sein Verhalten. Unsere Putange-Fallen sind ausschließlich zur Bekämpfung von Wühlmäusen und Schermäusen bestimmt, die nicht unter diesen Schutz fallen.







